Petitionsübergabe "Queer leben" an die Queerbeauftragte der Bundesregierung

Berlin. Die beiden Initiatorinnen Nadine Primo und Luna Möbius trafen sich heute zur Übergabe der mittlerweile über 108 Tausend Unterschriften starken Petition „Aktionsplan Queer leben zurückholen!“ (Petition auf weact, der Petitionsplattform von Campact) mit der Queerbeauftragten der Bundesregierung Sophie Koch. Ein starkes Zeichen, zumindest für die queere Community - die Bundesregierung ist gewillt ihr zuzuhören.

Der Aktionsplan „Queer leben“ wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode ins Leben gerufen und wird, laut Aussagen des von Karin Prien geführten Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von den entsprechenden Ressorts und Arbeitskreisen weiterhin bearbeitet – ein ressortübergreifender Arbeitsprozess (wie in der 20. WP) ist jedoch nicht für die 21. Legislaturperiode vorgesehen. Die große Unterstützung der Petition zeigt: Gleichberechtigung, Sichtbarkeit und Schutz queerer Menschen sind keine Randthemen, sondern zentrale Anliegen unserer Gesellschaft. Dieser Rückenwind ist für die Queerbeauftragte Sophie Koch Auftrag und Motivation zugleich.

Primo und Möbius fragten gezielt nach und wollten wissen, welche expliziten Handlungsschritte die Queerbeauftragte plant und wie sie das tatsächliche Handlungsfeld des Aktionsplans einschätzt. Koch sprach von der Notwendigkeit zivilgesellschaftliche Akteur*innen zu stärken und betonte die Wichtigkeit von NGOs und Vereinen, die zukünftig breiter als Sachverständige in Fachgesprächen vertreten sein sollen. Die Initiatorinnen wünschen sich klare Handlungsalternativen und boten ihre Unterstützung für die Zukunft an.

Die Queerbeauftragte kündigte an, dass die Regierung auch Ende 2026/Anfang 2027 wieder über den Stand der Umsetzung des Aktionsplanes berichten wird:  „Der Aktionsplan ist natürlich auch weiterhin da, viele Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.

Foto: Paul Lovis Wagner / i.A.v. Campact

Koch steht zudem im engen Austausch mit dem BKA und betonte die Wichtigkeit des Sicherheitsaspekts für queere Menschen. Als CSD-Teilnehmende ist sie sich der Gefahren mehr als bewusst und betonte die Arbeit des BKA, das sich fortlaufend ein Lagebild der tatsächlichen Bedrohungslage macht, um zukünftig besser auf Gefahren (nicht nur) bei CSD-Events reagieren zu können.  Darüber hinaus ist die Änderung des Grundgesetzes Artikel 3 der Queerbeauftragten ein besonderes Anliegen, das ganz oben auf ihrer Agenda steht!

Laut ihren Aussagen wird die Queerbeauftragte auch in Zukunft ein strenges Auge auf die Umsetzung der im Aktionsplan verankerten Maßnahmen werfen. Ein nächster Umsetzungsbericht ist für Ende des Jahres angedacht.